Mittwoch, 23. Januar 2013

Wenn das Finanzamt zwei Mal klingelt

Doch die Realität holte mich schneller ein als ich glaubte. Ein Brief vom Finanzamt kündigte mir eine außerordentliche Steuerprüfung an und ich kontaktierte sofort meinen Anwalt, den ich über www.hba.at gefunden hatte. Er meinte, ich solle ruhig bleiben und habe nichts zu befürchten. Der Tag der Steuerprüfung nahte und ich würde bald merken, wie Recht mein Anwalt hatte. Auch nach langer Suche fand der Steuerprüfer keinen Fehler in meinen Unterlagen und zog von Dannen, ohne mir eine Steuerhinterziehung oder einen Fehler in der Steuererklärung nachweisen zu können. Zu einem gerichtlichen Verfahren kam es nie. Das Finanzamt ließ mir über meinen Anwalt von www.hba.at mitteilen, dass ich keine Nachzahlung leisten muss und sogar eine Gutschrift für zu viel gezahlte Steuern erhalte. Ich war nicht nur erstaunt, sondern machte Luftsprünge. Nun konnte auch mein Mann nicht mehr meckern und musste einsehen, dass ich durchaus in der Lage war, eine Steuererklärung selbst zu machen. Trotzdem werde ich im kommenden Jahr auf einen Steuerberater zurückgreifen und mir den Ärger ersparen, direkt mit dem Fiskus konfrontiert zu werden. Ich kann jedem nur empfehlen, bei der Anwaltsuche auf www.hba.at zurückzugreifen und hier einen kompetenten Anwalt zu finden, der alle Probleme aus der Welt räumt. Schließlich ist ja bekannt, dass ein guter Anwalt nicht nur vom Finanzamt ernster genommen wird als ein vermeintlicher Schuldner.

Sonntag, 20. Januar 2013

Günstige Kosten für juristische Leistungen

Mein Mann meinte natürlich sofort, dass er Recht gehabt hatte und ich nun noch mehr Kosten auf den Plan rufen würde. Woher hatte er seine Weisheit die so anders klang, als die Information von meinem Anwalt, dem ich bereits die Steuererklärung und das Schreiben des Finanzamtes zugesandt habe? Erst jetzt erfuhr ich, dass auch mein Mann die Hilfe von www.hba.at schon in Anspruch genommen hatte und dort erfuhr, warum er die Steuererklärung in keinem Fall selbst machen sollte. Eine ordentliche Buchführung war nicht seine Stärke und führte dazu, dass er nur mit Hilfe des Anwalts von www.hba.at aus der Geschichte heraus kam und höhere Kosten vermeiden konnte. Er war vorsichtiger als ich, das war mir bekannt. Doch sah ich bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Problem und war froh, juristische Hilfe von www.hba.at zu erhalten und einen Anwalt gefunden zu haben, der kein zu hohes Honorar für seine Leistungen forderte. Er meinte sogar, dass im Falle meines Rechts und dem Unrecht vom Finanzamt, auf mich überhaupt keine Kosten zukämen und das Finanzamt sein Honorar im Falle eines Urteils zu meinen Gunsten übernehmen müsste. Nun war ich endgültig überzeugt und wartete gespannt, wie der Fiskus auf das Schreiben meines Anwalts reagieren würde. Wochenlang reagierte niemand und ich dachte überhaupt nicht mehr an den Fall.

Donnerstag, 17. Januar 2013

Nun war guter Rat teuer

Ich wusste, ich hätte auf meinen Mann hören und die Steuererklärung lieber von einem Fachmann machen lassen sollen. Doch ich fühlte mich sicher und hätte nie gedacht, dass das Finanzamt der Meinung wäre, ich würde eine Steuerhinterziehung begehen und das Finanzamt nicht mit dem entsprechenden Betrag an Steuer bedenken wollen. Als der Bescheid kam und ich eine hohe Nachzahlung leisten sollte, sah ich zuerst auf www.hba.at nach und fand heraus, dass nicht unbedingt ich, sondern auch das Finanzamt einen Fehler gemacht haben konnte. Bei www.hba.at habe ich schnell eine anwaltliche Beratung erhalten und war begeistert, wie kompetent mir der Fachanwalt erklärte, das hier nur ein Widerspruch und eine Überprüfung des Bescheides in Frage kämen. Bisher hatte ich noch nie Ärger mit dem Fiskus und war daher zuerst verstört, als die hohe Nachzahlung mit Androhung einer Klage wegen Steuerhinterziehung ins Haus flatterte. Ich hatte nie vor, Steuern zu hinterziehen und habe die Abrechnung korrekt gemacht. Sollte mir ein Fehler unterlaufen sein, so meinte auch der Anwalt von www.hba.at, ist dies kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen und zu zahlen, ohne eine erneute Überprüfung zu beantragen.

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